PATIENTEN INFORMATION
Wurzelkanalbehandlung
Der häufigste Grund für eine Wurzelkanalbehandlung ist fortgeschrittene Karies. Um das Risiko für eine Wurzelkanalbehandlung zu reduzieren empfiehlt es sich die Beläge immer sorgfältig zu entfernen. Jede Zahnwurzel hat mindestens einen Kanal, in der sich der Nerv (Pulpa) und feinste Blutgefäße befinden. Das untere Ende ist offen und hat eine Verbindung zum Körper. Bakterien bewirken eine Entzündung in diesem Gewebe, was zu extremen Schmerzen führen kann. Wird nicht rechtzeitig eingegriffen, sucht sich die Entzündung einen Weg und kann innerhalb weniger Stunden und Tage über den Kieferknochen bis ins Weichgewebe wandern, was einen Abszess zur Folge hat. Im schlimmsten Fall können die Bakterien von dort aus Richtung Herz wandern oder ins Gehirn und zu schweren Erkrankungen führen.
Jede Art des Schleifens (Präparation) am Zahn, zum Beispiel für eine Füllung oder eine Krone, kann die Pulpa irritieren oder schädigen. In einigen Fällen ist dann eine Wurzelbehandlung notwendig.
Durchführung
Bei der Wurzelbehandlung wird jegliches Gewebe aus den Kanälen des betroffenen Zahnes entfernt und zum Abschluss wieder aufgefüllt. Prinzipiell werden die Zähne aufgebohrt, mit immer dicker werdenden Nadeln der Kanal „aufbereitet“, gespült und dicht verschlossen. Die Behandlung von gebogenen Wurzelkanälen ist immer schwierig, kann länger dauern und geling auch nicht immer.
Um eine optimale Wurzelkanalbehandlung durchführen zu können ist es notwendig die exakte Länge des Kanals zu ermitteln. Hierfür wird ein elektrisches Längenmessgerät verwendet.
Vorteile
Eine Wurzelkanalbehandlung ist schwierig durchzuführen, aber der Zeitaufwand lohnt sich. Durch den Erhalt des natürlichen Zahnes im Kiefer ist seine Position und Funktion gesichert. Ebenso wird die Ästhetik der Zahnreihen dadurch gehalten. Es wird vorerst kein Zahnersatz nötig. Jeder Zahn und jedes Zahnpärchen (aufeinanderbeißende Zähne) ist ein Erhalt Ihrer Lebensqualität.
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders im hinteren Backenzahnbereich ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei unklaren Erfolgsaussichten bezahlt die Krankenkasse den Therapieversuch einer Wurzelkanalbehandlung nicht. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Für das bestmögliche Ergebnis wird eine elektrische Längenmessung des Kanals notwendig. Diese Position wird nicht von der Krankenkasse übernommen und ist mit Mehrkosten für den Patienten verbunden.